Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB)

1. Allgemeines

1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie gelten unabhängig davon, ob sie im Verkehr mit einem Kaufmann verwendet werden und der jeweilige Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder ob diese Voraussetzungen nicht vorliegen.

1.2. Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hierdurch ausdrücklich widersprochen, soweit sie von nachstehenden Bedingungen abweichen. Solche werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen als angenommen.

1.3. Erteilte Aufträge sind freibleibend notiert und gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder die Lieferung ausgeführt ist. Sollte die Auftragsbestätigung gegenüber der Bestellung Abänderungen enthalten, so gelten diese vom Besteller als angenommen, falls er nicht innerhalb von 5 Tagen Einspruch erhebt.

1.4. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

1.5. Aus Irrtümern, Schreibfehlern und anderen offenbaren Unrichtigkeiten kann keine Verbindlichkeit für uns abgeleitet werden.

1.6. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder anfechtbare Bestimmung wird durch eine dem Vertragszweck möglichst nahekommende ersetzt.

1.7. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten speichern und verwenden. Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

1.8. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Vertrag bedürfen unsrer schriftlichen Zustimmung.

2. Angebote

2.1. Angebote sind stets freibleibend.

2.2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.3. Der Kunde darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.

3. Preise

3.1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Unsere Preisangaben sind unverbindlich und wir sind ohne weiteres berechtigt, jeweils die bei Ablieferung maßgebenden Tagespreise in Rechnung zu stellen, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

3.3. Unvorhergesehene Preissteigerungen des Materials und der Löhne berechtigen uns, die Preise entsprechend anzugleichen.

4. Lieferung und Lieferzeit

4.1. Wir liefern ab Lager Lichtenau-Kleinenberg unfrei oder tourenmäßig mit unseren LKW frei Haus, Geräte frei Hof.

4.2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

4.3. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über, auch dann, wenn die Auslieferung durch unsere LKW erfolgt. Rücksendungen geschehen auf Gefahr des Käufers.

4.4. Mehr- oder Minderlieferungen von +/- 10% der Mengen, sowie zumutbare Teillieferungen behalten wir uns vor.

4.5. Die Lieferzeit ist nach bestem Wissen angegeben. Sie ist freibleibend und wird nach Möglichkeit eingehalten. Sie beginnt nach Eingang aller für die Fabrikation oder Lieferung notwendigen Informationen und einer etwa vereinbarten Anzahlung.

4.6. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch Eintritt von Umständen gehindert, die wir trotz Anwendung der uns zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, gleichviel ob die Umstände bei uns oder bei unserem Unterlieferanten eintreten z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen, Material oder Arbeitskräftemangel im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferanten, so verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise unzumutbar, so werden wir von der Liefer- und Leistungspflicht ganz oder teilweise frei. Wird nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht geliefert oder geleistet, so berechtigt das den Käufer in keinem Fall zu Schadenersatzansprüchen.

5. Gewährleistung

5.1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen.

5.2. Unsere Gewährleistung beschränkt sich darauf, dass wir alle vom Kunden abzuweisende Mängel, durch ganze oder teilweise Ersatzlieferung oder Nachbesserung binnen angemessener Frist beheben.

5.3. Soweit nicht ausdrücklich zugesichert, berechtigen geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht, Dekor, Material, Stärke oder sonstige unerhebliche Abweichungen weder zu Mängelrügen, noch gelten sie als Nichterfüllung.

5.4. Falls wir nach Mustern, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Vorgaben des Käufers zu liefern haben, übernimmt der Käufer die Haftung dafür, daß dabei keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren und eventuell aus der Verarbeitung dieser Waren entstehenden neuen Waren bis zur völligen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung bzw. bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos vor (Vorbehaltsware). Hierbei gelten Schecks und Wechsel erst nach Einlösung als Zahlung.

6.2. Der Käufer hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretene Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. der nachfolgenden Nummer 6.3. auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

6.3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verkauften Waren abgetreten.

6.4. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung in den in Abschnitt 7.4. genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten sofern wir das nicht selbst tun und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.

7. Zahlung

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 7 Tagen werden 2% Skonto gewährt.

7.2. Lohnarbeit-, Ersatzteil- und Kundendienstrechnungen sind sofort netto ohne jeden Abzug zahlbar.

7.3. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet.

7.4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die Weiterveräußerung und Wegschaffung der gelieferten Waren untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer haftet für den Minderwert zurückgenommener Ware, unsere Rücknahmekosten und entgangenen Gewinn.

7.5. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so fallen die Kosten der Diskontierung und Einziehung dem Käufer zur Last. Wechsel werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen.

7.6. Zahlungen dürfen nur direkt an uns erfolgen.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

8.1. Erfüllungsort für sämtliche sich aus den von uns geschlossenen Verträgen ergebenen Leistungen ist Lichtenau-Kleinenberg.

8.2. Gerichtsstand für sämtliche sich aus den von uns geschlossenen Verträgen ergebenen Streitigkeiten ist Paderborn.

8.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 05/2018

 

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